VwGH 18. 1. 2007, 2006/09/0041
§ 2 Abs 4 AuslBG - Aus der Bestimmung des § 2 Abs 4 Z 2 AuslBG, wonach eine Beschäftigung im Sinne des AuslBG insbesondere auch dann vorliegt, wenn ein Gesellschafter einer GmbH mit einem Geschäftsanteil von weniger als 25 % Arbeitsleistungen für die Gesellschaft erbringt, die typischerweise in einem Arbeitsverhältnis geleistet werden, ist nicht abzuleiten, dass ein Gesellschafter mit einem Ge-