§ 5b AMPFG - Wird ein bereits mehr als 10 Jahre im Betrieb beschäftigter Dienstnehmer, der zum Beendigungszeitpunkt das 50. Lebensjahr bereits vollendet hat, vom Dienstgeber gekündigt, ist die Vorschreibung eines Malusbeitrages gerechtfertigt, auch wenn die Kündigung aus in der Person des Dienstnehmers gelegenen Gründen - wie zB langen Krankenständen, fehlender Arbeitswilligkeit - erfolgt ist.
VwGH 25. 10. 2006, 2005/08/0195