§ 1154 ABGB , § 2 EFZG - In der Freizeitphase bei geblockter Altersteilzeit kann ein Arbeitnehmer zwar krank, nicht aber arbeitsunfähig sein, weil keine Arbeitspflicht mehr besteht. Der Arbeitgeber kann daher den Arbeitnehmer hinsichtlich des Entgelts auch nicht auf einen Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Sozialversicherung verweisen.
OGH 20. 12. 2006, 9 ObA 182/05p