§ 46 Abs 1 Z 3 KO - Wurde über das Vermögen des Arbeitgebers in der Freizeitphase eines in geblockter Altersteilzeit befindlichen Arbeitnehmers das Konkursverfahren eröffnet und der Arbeitnehmer in der Folge vom Masseverwalter gekündigt, ist der Entgeltanspruch für das während der Vollarbeitsphase erarbeitete und bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses noch nicht konsumierte Zeitguthaben als Masseforderung zu qualifizieren.