§ 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG - Nach Ansicht des BMF weist der Opel Zafira trotz des Erkenntnisses VwGH 21. 9. 2006, 2003/15/0036, ARD 5750/7/2007, keine Kastenwagenform auf; Indizien hiefür sind seine vorgezogene Motorhaube, abfallende Dachlinie und abgeschrägte Heckpartie. Der Opel Zafira ist nach Ansicht des BMF somit unverändert nicht als Kleinbus anzusehen und daher auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt.