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Kostenersatzanspruch der SV-Träger gegenüber MV-Kassen

SozialversicherungARD 5749/3/2007 Heft 5749 v. 16.2.2007

§ 27 Abs 4 und Abs 5 BMVG - Die Sozialversicherungsträger, die gesetzlich verpflichtet sind, gewisse Daten den MV-Kassen in automationsunterstützter Form im Wege des HVSVT gegen Ersatz der Kosten zur Verfügung zu stellen, haben ihren Kostenersatzanspruch im Zivilrechtsweg vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen. Es handelt sich dabei um keinen öffentlich-rechtlichen Anspruch.

VwGH 17. 10. 2006, 2004/11/0226

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