§ 27 Abs 4 und Abs 5 BMVG - Die Sozialversicherungsträger, die gesetzlich verpflichtet sind, gewisse Daten den MV-Kassen in automationsunterstützter Form im Wege des HVSVT gegen Ersatz der Kosten zur Verfügung zu stellen, haben ihren Kostenersatzanspruch im Zivilrechtsweg vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen. Es handelt sich dabei um keinen öffentlich-rechtlichen Anspruch.
VwGH 17. 10. 2006, 2004/11/0226