§ 3 BPGG, § 3 OÖ PGG - Der Pflegegeldanspruch von pflegebedürftigen Personen, die zwar ihren Wohnsitz in Österreich haben, aber ausschließlich Rentenleistungen eines ausländischen Versicherungsträgers beziehen, richtet sich nach dem jeweiligen Landespflegegeldgesetz.
OGH 28. 3. 2006, 10 ObS 177/04h