§ 4 Abs 2 BPGG, § 6 EinstV - Kann eine pflegebedürftige Person während des Tages für längstens eine Stunde allein gelassen werden, weil eine Kontaktaufnahme durch die Pflegeperson in relativ kurzen Zeitabständen erforderlich ist, und erreichen die - auch in der Nacht in Form eines regelmäßigen Umlagerns des Pflegebedürftigen notwendigen - Pflegemaßnahmen eine zeitliche Intensität, dass sich eine Pflegeperson in der Nähe des Pflegebedürftigen aufhalten muss, besteht trotz der Möglichkeit der zeitlichen Koordination der Pflegeleistungen Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 5.