OLG Wien 29. 3. 2006, 10 Ra 177/05f
§ 879 ABGB - Ein Krankenstand von mehr als dreieinhalb Monaten mit anschließender Kur wird üblicherweise auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr in Kauf genommen, sodass bei einer Kündigung aus diesem Grund nicht mehr von einer sittenwidrigen Kündigung gesprochen werden kann. (Revision unzulässig)