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Verletzung der Aufklärungspflicht bei Wechsel ins Pensionskassensystem

BetriebspensionenARD 5747/6/2007 Heft 5747 v. 9.2.2007

§ 48 PKG, § 3 Abs 1 BPG - Wurde ein Arbeitnehmer im Zuge der Übertragung seiner Pensionsanwartschaften aus einer direkten Leistungszusage des Arbeitgebers auf eine Pensionskasse nicht über das mögliche Risiko der Verringerung der Pensionshöhe bei einem schlechten Anlageerfolg der Pensionskasse aufgeklärt, weil der Personalleiter selbst eine derartige Verschlechterung der Kapitalmarktlage nicht in Erwägung zog, ist der Arbeitnehmer zur Anfechtung der Übertragungsvereinbarung wegen Irrtums berechtigt, wenn er die Vereinbarung bei einer vollständigen Aufklärung über die damit verbundenen Auswirkungen nicht abgeschlossen hätte.

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