Art 13 VO (EWG) 1408/71 , § 2 Abs 1 KBGG - Eine in Deutschland wohnhafte, aber in Österreich beschäftigte Arbeitnehmerin mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die ebenso wie ihr in Deutschland beschäftigter deutscher Ehemann nach der Geburt ihres Kindes keinen Anspruch auf deutsches Bundeserziehungsgeld hat, hat während ihrer Mutterschaftskarenz nach dem MSchG Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld nach dem KBGG.