Art XIX KV-Arbeitskräfteüberlassung - Die Verjährungs- und Verfallsbestimmung des KV-Arbeitskräfteüberlassung ist auch auf solche Ansprüche anzuwenden, die sich auf Entgeltbestimmungen eines Beschäftiger-KV stützen. Bereits aus dem Wortlaut ist ersichtlich, dass Art XIX KV-Arbeitskräfteüberlassung die ausschließliche Geltung der gesetzlichen Verjährungs- und Verfallsbestimmungen für alle Ansprüche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer anordnet und somit allfällige kürzere Geltendmachungsregelungen des Beschäftiger-KV verdrängt.