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Deutsches Erbschaftssteuerrecht verfassungswidrig

Lohnsteuer und AbgabenARD 5746/10/2007 Heft 5746 v. 6.2.2007

§ 19 Abs 1 dErbStG - Beim Grundvermögen, beim Betriebsvermögen, bei Anteilen an Kapitalgesellschaften und bei land- und forstwirtschaftlichem Vermögen genügt die erbschaftssteuerliche Ermittlung der Bemessungsgrundlage schon auf der Bewertungsebene nicht den Anforderungen des Gleichheitssatzes.

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