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Ersatzanspruch des Arbeitnehmers für Fahrerkarte

ArbeitsrechtARD 5744/1/2007 Heft 5744 v. 30.1.2007

§ 1014 ABGB , § 102a KFG - Stellt ein Kraftfahrer die auf seine Person ausgestellte und von ihm selbst bezahlte Fahrerkarte dem Arbeitgeber zur Verfügung, hat er gegenüber dem Arbeitgeber Anspruch auf Ersatz der anteiligen Kosten der Fahrerkarte, weil diese als Teil des digitalen Kontrollsystems den Interessen des Arbeitgebers an der gesetzeskonformen Inbetriebnahme seiner Fahrzeuge dient. Weist der Arbeitgeber den Arbeitnehmer an, eine Fahrerkarte zu beantragen, die für dienstliche Fahrten eingesetzt werden soll, hat er dem Arbeitnehmer die Kosten der Fahrerkarte zu bevorschussen.

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