§ 1014 ABGB - Hat ein Arbeitgeber die Verwendung des privaten PKW des Arbeitnehmers zur Erfüllung von dienstlichen Aufgaben (hier: Räumung des Büros) weder angeordnet noch genehmigt, noch sich dadurch den Einsatz eines eigenen Fahrzeugs erspart, hat er dem Arbeitnehmer einen während der Dienstverrichtung entstandenen Parkschaden an dessen Privat-PKW nicht zu ersetzen.
OLG Wien 17. 8. 2006, 9 Ra 73/06f