§ 122 Abs 3 , § 162 Abs 3 ASVG - War eine Versicherte zu Beginn der 32. Woche vor Eintritt des Versicherungsfalles der Mutterschaft aufgrund des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld für ihr erstes Kind in der Krankenversicherung pflichtversichert, hat sie Anspruch auf Wochengeld, wenn sie schon aufgrund der dem Kinderbetreuungsgeldbezug zugrunde liegenden Entbindung einen Anspruch auf Wochengeld hatte.