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Unwirksame einvernehmliche Beendigung bei Unkenntnis der Schwangerschaft

MutterschutzARD 5740/5/2007 Heft 5740 v. 16.1.2007

§ 10 Abs 1 , Abs 2 und Abs 7 MSchG - Eine auf Initiative des Arbeitgebers erfolgte schriftliche einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist rechtsunwirksam, wenn die Arbeitnehmerin, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung von ihrer Schwangerschaft keine Kenntnis hatte, diese innerhalb von 5 Arbeitstagen nach der Unterzeichnung dem Arbeitgeber bekannt gibt.

OLG Wien 18. 5. 2006, 10 Ra 30/06i

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