„Vordienstzeiten“ als Kommanditist - keine steuerliche Anerkennung

Lohnsteuer und AbgabenARD 5740/10/2007 Heft 5740 v. 16.1.2007

§ 67 Abs 6 zweiter Satz EStG - Der Begriff „Dienstzeit" in § 67 Abs 6 zweiter Satz EStG > ist nicht im arbeitsrechtlichen Sinne zu verstehen, weshalb eine abgabenrechtlich zu betrieblichen Einkünften führende Tätigkeit als Mitunternehmer (Kommanditist) nicht zu anrechenbaren Vordienstzeiten führt und demnach bei der Zwölftelregelung für die freiwillige Abfertigung außer Ansatz bleibt.

VwGH 22. 11. 2006, 2003/15/0133

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