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Unterlassene Übermittlung der Drittschuldnererklärung an Gläubiger

DrittschuldnerverfahrenARD 5739/7/2007 Heft 5739 v. 12.1.2007

§ 301 Abs 3 EO - Wenn der Drittschuldner die Drittschuldnererklärung zwar dem Gericht, nicht jedoch auch (in Abschrift) dem betreibenden Gläubiger übersendet, trifft ihn im Drittschuldnerprozess die Kostenersatzsanktion des § 301 Abs 3 EO .

OLG Wien 30. 3. 2006, 9 Ra 24/06z

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