LSt-Protokoll 2006, Erlass des BMF vom 13. 10. 2006, BMF-010203/0403-VI/7/2006
Bei Prüfungen in Zusammenhang mit wesentlich beteiligten Geschäftsführern tritt vermehrt der Umstand auf, dass der Geschäftsführer seine für die GmbH erbrachten Tätigkeiten in Honorarnoten über sein Einzelunternehmen abrechnet.