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DB/DZ-Bemessungsgrundlage - USt laut Honorarnote des GmbH-Geschäftsführers

LSt-Protokoll 2006ARD 5732/8/2006 Heft 5732 v. 5.12.2006

LSt-Protokoll 2006, Erlass des BMF vom 13. 10. 2006, BMF-010203/0403-VI/7/2006

Der (wesentlich beteiligte) GmbH-Geschäftsführer stellt der GmbH eine Honorarnote für seine Geschäftsführer-Tätigkeit über € 150.000,- zuzüglich 20 % USt, gesamt daher € 180.000,-, aus.

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