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Bescheid über Behinderteneigenschaft im Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs erforderlich

ArbeitsrechtARD 5731/6/2006 Heft 5731 v. 1.12.2006

§ 8 Abs 2, § 14 BEinstG - Einem behinderten Arbeitnehmer kommt der besondere Kündigungsschutz nach BEinStG nicht zu, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung kein Bescheid iSd § 14 BEinStG vorliegt, der die Eigenschaft eines begünstigten Behinderten zuerkennt. Dass zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs die Behinderteneigenschaft tatsächlich vorgelegen ist, ist nicht ausreichend.

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