LSt-Protokoll 2006, Erlass des BMF vom 13. 10. 2006, BMF-010203/0403-VI/7/2006
In der Praxis kommt es häufig vor, dass von Schwesternpools Krankenschwestern an Spitäler verliehen werden. Diese arbeiten dann im normalen Spitalsbetrieb mit. Vom Schwesternpool werden sie mit Werkvertrag angestellt.