Punkt III, Punkt IV KV private Autobusbetriebe - Die Lenker eines privaten Autobusunternehmens, die aufgrund des Dienstplanes zum Teil Dienstzeiten mit zweigeteilten Lenkzeiten und fallweise lange Arbeitsunterbrechungen dazwischen haben (zum Teil sogar von mehr als 3 Arbeitsstunden) und die den Dienst auf offener Strecke unterbrechen und dann auch wieder auf offener Strecke aufnehmen, haben aufgrund ihrer durch den Arbeitgeber veranlassten Abwesenheit von ihrer Betriebsstätte (= Remise, wo sie morgens den Bus übernehmen), zu der sie zwischenzeitlich auch nicht zurückkehren, Anspruch auf Spesen laut KV auch für die sich aus dem Dienstplan ergebenden Arbeitsunterbrechungen, weil bei Dienstleistungen außerhalb des Dienstortes ein erhöhter Lebensaufwand besteht.