Kundmachung des BMWA über die Bundeshöchstzahl 2007. Die zulässige Gesamtzahl der unselbstständig beschäftigten und arbeitslosen Ausländer für das Jahr 2007 beträgt 280.881. BGBl II 2006/444, ausgegeben am 22.11.2006.
Zur Sicherung der Bundeshöchstzahl werden durch Verordnung des BMWA Landeshöchstzahlen für die Beschäftigung von Ausländern für das Jahr 2007 festgesetzt (Landeshöchstzahlenverordnung 2007).