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Ausländerbeschäftigung - Höchstzahlen für 2007

Neue VorschriftenARD 5730/1/2006 Heft 5730 v. 28.11.2006

Kundmachung des BMWA über die Bundeshöchstzahl 2007. Die zulässige Gesamtzahl der unselbstständig beschäftigten und arbeitslosen Ausländer für das Jahr 2007 beträgt 280.881. BGBl II 2006/444, ausgegeben am 22.11.2006.

Zur Sicherung der Bundeshöchstzahl werden durch Verordnung des BMWA Landeshöchstzahlen für die Beschäftigung von Ausländern für das Jahr 2007 festgesetzt (Landeshöchstzahlenverordnung 2007).

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