LSt-Protokoll 2006, Erlass des BMF vom 13. 10. 2006, BMF-010203/0403-VI/7/2006
Forstarbeiter, die bei einem Forstbetrieb beschäftigt werden, haben laut Kollektivvertrag Anspruch auf die Bezahlung eines Fahrtkostenersatzes, dessen Höhe sich nach den Sätzen des amtlichen Kilometergeldes richtet. Im KV ist nicht geregelt, für welche Wegstrecken ein Fahrtkostenersatz gebührt. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug im Auftrag des Dienstgebers benutzt wird.