Das Abkommen mit Rumänien über soziale Sicherheit (samt Durchführungsvereinbarung) tritt mit 1. 12. 2006 in Kraft und trifft Regelungen über die Krankenversicherung, Unfallversicherung und Pensionsversicherung (mit Ausnahme der Sonderversicherung für Notare) sowie über das Arbeitslosengeld.