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Anpassungsfaktor und Pensionserhöhung 2007

Neue VorschriftenARD 5729/3/2006 Heft 5729 v. 24.11.2006

Verordnung der BMSG, mit der der Anpassungsfaktor und die Pensionserhöhung für das Jahr 2007 festgesetzt werden:

Anpassungsfaktor 2007: Der Anpassungsfaktor (APF) wird für das Jahr 2007 mit 1,016 festgesetzt. Erhöhung der Pensionen 2007: Die in § 108h ASVG angeführten Pensionen sind mit Wirksamkeit ab 1. 1. 2007 wie folgt zu erhöhen: Beträgt die Pension nicht mehr als € 1.920,- monatlich, wird sie um 1,6 % erhöht (= APF). Pensionen, die den Betrag von € 1.920,- monatlich übersteigen, werden einheitlich um € 30,72 pro Monat erhöht.

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