LSt-Protokoll 2006, Erlass des BMF vom 13. 10. 2006, BMF-010203/0403-VI/7/2006
Herr NN ist ansässig laut DBA in Österreich. Er ist sowohl Geschäftsführer der österreichischen GmbH als auch Geschäftsführer der deutschen GmbH (Tochter der österreichischen GmbH). Die österreichische GmbH zahlt Herrn NN die gesamten Bezüge. Entsprechend dem Arbeitsanfall wird ein Drittel der Bezüge an die deutsche GmbH weiterverrechnet.