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Stock Options - Optionsausübung bei ausgeschiedenen Arbeitnehmern

LSt-Protokoll 2006ARD 5729/16/2006 Heft 5729 v. 24.11.2006

LSt-Protokoll 2006, Erlass des BMF vom 13. 10. 2006, BMF-010203/0403-VI/7/2006

Die Rz 90c LStR führt aus: „Wurden während der Zeit der Aktivbeschäftigung Optionen eingeräumt, bleibt die Steuerbefreiung bei der Ausübung in vollem Umfang erhalten, und zwar auch dann, wenn die Ausübung nach Beendigung des Dienstverhältnisses erfolgt.“

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