LSt-Protokoll 2006, Erlass des BMF vom 13. 10. 2006, BMF-010203/0403-VI/7/2006
Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitgeber in der ersten Jahreshälfte € 300,- für eine Zukunftssicherung geleistet hat, die steuerfrei gemäß § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG behandelt wurde, wechselt unterjährig zu einem neuen Arbeitgeber. Der neue Arbeitgeber wendet ebenfalls € 300,- für Zukunftssicherungsmaßnahmen auf.