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Kein Ersatz von Detektivkosten durch bloß zufällig ertappte Verkäuferin

SchadenersatzARD 5728/9/2006 Heft 5728 v. 21.11.2006

§ 1295 ABGB - Wurde wegen beachtlicher Kassafehlbeträge in einer Filiale eine Videoüberwachung durch eine Detektei eingerichtet und konnten dadurch nicht nur diese - von einem Lehrmädchen verursachten - Kassenfehlbeträge aufgeklärt werden, sondern wurde auch eine zweite Verkäuferin dabei ertappt, als sie sich Kundenrabatte aneignete - was aber nicht zu einem Kassenfehlbestand führte -, können die Detektivkosten nicht auch anteilig auf diese zweite Verkäuferin überwälzt werden.

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