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Dienstnehmerhaftung für Unfallschäden an LKW

SchadenersatzARD 5728/8/2006 Heft 5728 v. 21.11.2006

§ 2 Abs 2 DHG - Hat es der Arbeitgeber einem seiner LKW-Fahrer überlassen, gelagerte Paletten aus einem in seinem Wohnbezirk gelegenen Supermarkt entweder nach Beendigung der letzten Transporttour oder aber bei Beginn der nächsten Transporttour am nächsten Tag abzuholen, liegt darin die zumindest schlüssige Genehmigung, mit dem Fahrzeug auch nach Hause zu fahren. Damit stand die Fahrt des Arbeitnehmers zu seinem Wohnort noch in unmittelbarem Zusammenhang mit seiner Dienstleistung, sodass bei einem Unfall auf dieser Fahrt das Haftungsprivileg des DHG Anwendung findet.

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