§ 6 Z 2 EStG - Ein zu erwartender Wechsel in der Geschäftsführung einer Untergesellschaft, die exklusive Vertriebsrechte für bestimmte Filmprodukte in Ländern Osteuropas besitzt, und der Umstand, dass aufgrund der Gegebenheiten in den Ostblockstaaten in Zukunft selbstständige Gesellschaften zu gründen sein werden, rechtfertigen bei der Obergesellschaft - ohne Glaubhaftmachung einer nachhaltigen Wertminderung der Beteiligung an dieser Untergesellschaft - keine Teilwertabschreibung.