§ 130 Abs 1 Z 16 ASchG, § 18 Abs 8 AM-VO - Wird einem verantwortlichen Beauftragten eines Unternehmens bescheidmäßig eine Übertretung von Arbeitnehmerschutzvorschriften zur Last gelegt und setzt sich die Behörde mit den Ausführungen in der Begründung ihres Bescheides in Widerspruch zu dessen Spruch, ist der Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufzuheben.