Art XI Z 5 KV-Güterbeförderungsgewerbe - Im KV für die Arbeiter im Güterbeförderungsgewerbe Österreichs gelten die Verfallsbestimmungen für „Ansprüche des Dienstnehmers“, dh für sämtliche Entgeltansprüche (Lohn, Überstunden usw), also auch für die Tages- und Nächtigungsgelder.
OGH 11. 8. 2006, 9 ObA 85/06z