§ 1157 ABGB, § 7 KV-Hotel- und Gastgewerbe - Sieht ein Kollektivvertrag keine besondere Nachweispflicht des Arbeitnehmers für das Vorliegen von Qualifikationen vor, ist es Aufgabe des Arbeitgebers, sich die für die korrekte Einstufung erforderlichen Informationen zu verschaffen. Bei der Einstufung eines Kellners in die Lohntabellen nach dem KV-Hotel- und Gastgewerbe ist daher der erfolgreiche Abschluss einer Hotelfachschule selbst dann zu berücksichtigen, wenn der Arbeitnehmer dies bei der Einstellung nicht ausdrücklich angegeben hat.