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Verordnung zur Legalisierung ausländischer Pflegekräfte

Neue VorschriftenARD 5723/1/2006 Heft 5723 v. 31.10.2006

Durch eine Änderung der Ausländerbeschäftigungsverordnung werden Ausländer aus den neuen EU-Mitgliedstaaten bei Tätigkeiten im Bereich Pflege und Betreuung von Personen in Privathaushalten vom Geltungsbereich des AuslBG ausgenommen, wenn

die zu pflegende Person, ihre Angehörigen oder eine inländische Pflege- und Betreuungseinrichtung Arbeitgeber sind,

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