Verordnung des BMWA für die befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus. Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent von insgesamt 720 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt, das auf die Bundesländer Kärnten, Salzburg und Tirol (für die Beschäftigung in Gletscherregionen und deren Einzugsgebiet) sowie Wien (für die Beschäftigung in Schaustellerbetrieben und auf Weihnachtsmärkten) aufgeteilt wird.