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Anspruch des Arbeitgebers auf Herausgabe der Bonusmeilen - deutsche Rechtsprechung

ArbeitsrechtARD 5722/7/2006 Heft 5722 v. 25.10.2006

§ 667 dBGB, § 1009 ABGB - Die auftragsrechtlichen Bestimmungen (hier: § 667 dBGB) enthalten allgemeine Grundsätze, die auch für Arbeitsverhältnisse gelten. Der Arbeitnehmer hat daher als Beauftragter dem Arbeitgeber alles herauszugeben, was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt. Das schließt auch die Vorteile aus dem „Miles & More“-Vielfliegerprogramm ein (Bonusmeilen), die der Arbeitnehmer durch dienstlich veranlasste und vom Arbeitgeber bezahlte Flüge erworben hat. Insbesondere darf der Arbeitgeber verlangen, dass der Arbeitnehmer diese Bonusmeilen im Interesse des Arbeitgebers einsetzt. Bundesarbeitsgericht/BRD 11. 4. 2006, 9 AZR 500/05. (Betriebs-Berater 2006/2137, Heft 39)

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