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Berechtigter Austritt nach Beschimpfung durch den Arbeitgeber

ArbeitsrechtARD 5721/11/2006 Heft 5721 v. 20.10.2006

§ 82a lit b GewO 1859 - Wirft ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber im Zuge einer heftigen Auseinandersetzung, in der der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter ua alsArschlochbeschimpfte und den ausgestreckten Mittelfinger zeigte, die Tachographenscheibe des Dienstfahrzeuges auf den Tisch und verlässt das Bürogebäude, ist von einem schlüssig erklärten vorzeitigen Austritt auszugehen, der jedoch aufgrund der erheblich ehrverletzenden Beleidigung durch den Arbeitgeber berechtigt ist.

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