Streitigkeiten über arbeits-(lohn-)rechtliche Ansprüche der Dienstnehmer (Lehrlinge) werden grundsätzlich von den Arbeits- und Sozialgerichten entschieden. Die in solchen Fällen getroffenen Entscheidungen haben mitunter auch sv-rechtliche Auswirkungen.
Informations- und Meldepflichten