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Unbestimmte Klage auf Insolvenz-Ausfallgeld ist Verbesserung zugänglich

Insolvenz des ArbeitgebersARD 5719/6/2006 Heft 5719 v. 13.10.2006

§ 65 Abs 1 Z 7 ASGG, § 6 Abs 2 IESG - Wird der ziffernmäßig genau bestimmte Antrag eines Arbeitnehmers auf Insolvenz-Ausfallgeld von der IAF-Service GmbH abgewiesen, bringt der Arbeitnehmer sodann fristgerecht eine Klage auf Zahlung von Insolvenz-Ausfallgeld „in gesetzlicher Höhe ein und beziffert er später mittels Schriftsatz das Klagebegehren entsprechend dem Antrag an die IAF-Service GmbH, so stellt die mangelnde Bestimmtheit des Klagebegehrens, das der Kläger ziffernmäßig später präzisiert hat, einen verbesserungsfähigen Mangel dar. Das Klagebegehren ist daher nicht abzuweisen.

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