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Beendigungsansprüche nach DV-Lösung innerhalb eines Monats nach Berichtstagsatzung - Konkursforderungen

Insolvenz des ArbeitgebersARD 5719/5/2006 Heft 5719 v. 13.10.2006

§ 25 Abs 1 Z 2 KO - Wurde in der Berichtstagsatzung einBeschluss über die Fortführung des Unternehmens auf einstweilen unbestimmte Zeit nicht gefasst, so beginnt die Monatsfrist des § 25 Abs 1 Z 2 KO mit dem Abschluss der Berichtstagsatzung zu laufen.

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