§ 25 Abs 1 Z 2 KO - Wurde in der Berichtstagsatzung einBeschluss über die Fortführung des Unternehmens auf einstweilen unbestimmte Zeit nicht gefasst, so beginnt die Monatsfrist des § 25 Abs 1 Z 2 KO mit dem Abschluss der Berichtstagsatzung zu laufen.