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Energieabgabenvergütung - keine Ausweitung der nicht angemeldeten Beihilfe auf Dienstleistungsunternehmen

Lohnsteuer und AbgabenARD 5719/14/2006 Heft 5719 v. 13.10.2006

In diesem österreichischen Ausgangsfall hat der EuGH entschieden, dass eine EU-widrige Beihilfe auch dann von den Empfängern wieder eingezogen werden kann bzw nicht auch anderen, bisher ausgeschlossenen Empfängern gewährt werden darf, wenn diese Beihilfe von der EU-Kommission nachträglich genehmigt wird.

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