Mit zwei neuen Verordnungen der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) werden aufgrund des § 25 Abs 9 und Abs 10 PKG neue Vorschriften für Pensionskassen zu Veranlagung und Risikomanagement erlassen:
Mit zwei neuen Verordnungen der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) werden aufgrund des § 25 Abs 9 und Abs 10 PKG neue Vorschriften für Pensionskassen zu Veranlagung und Risikomanagement erlassen: