§ 82 lit f GewO - Weigert sich ein über 8 Jahre in einem Betrieb beschäftigter Arbeitnehmer, am folgenden Tag eine Decke auszumalen, weil er sich wegen seiner - dem Prokuristen des Arbeitgebers bekannten - Probleme mit der linken Hand außerstande sieht, Malerarbeiten mit einer ausgefahrenen Teleskopstange durchzuführen - eine Tätigkeit, die des kraftvollen Einsatzes beider Arme bedarf -, so ist eine deswegen ausgesprochene Entlassung nicht gerechtfertigt.