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Verhängung von Mutwillensstrafe durch Abgabenbehörde

Lohnsteuer und AbgabenARD 5711/12/2006 Heft 5711 v. 15.9.2006

§ 112a BAO - Gegen einen Antragsteller, der mit einem Auskunftsbegehren nach § 1 APG (hier: ob das Finanzamt gewisse Rechtsvorschriften „anerkenne“) die Durchsetzung von strittigen Rechtsansichten bezweckt, die Gegenstand eines laufenden Verfahrens sind, kann die Abgabenbehörde eine Mutwillensstrafe verhängen.

VwGH 28. 6. 2006, 2002/13/0133

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