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Abfertigung Neu - Mindeststandards für die Information durch MV-Kassen

Neue VorschriftenARD 5710/1/2006 Heft 5710 v. 12.9.2006

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat mit 21. 8. 2006 „Mindeststandards für die Information von Mitarbeitervorsorgekassen an Anwartschaftsberechtigte“ veröffentlicht. Die FMA-Mindeststandards präzisieren und ergänzen die gesetzlichen Vorschriften über die jährlichen Informationspflichten (vgl § 25 BMVG) insbesondere in folgenden Punkten:

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