§ 67 Abs 6 EStG - Wird im Rahmen von Konzernumstrukturierungen ein Dienstverhältnis mit einer Kapitalgesellschaft infolge deren Liquidation einvernehmlich aufgelöst und mit einer neu gegründeten Kapitalgesellschaft ein neuer Dienstvertrag abgeschlossen, ohne dass bestehende Ansprüche aus dem vorhergehenden Dienstverhältnis übernommen werden, ist auch im Falle der hinsichtlich der tatsächlichen Ausgestaltung im Wesentlichen unveränderten Fortsetzung des Dienstverhältnisses von einer Beendigung des vorhergehenden Dienstverhältnisses auszugehen und liegen damit die Voraussetzungen für eine begünstigte Besteuerung nach § 67 Abs 6 EStG vor.